Änderung der Allgemeinen Strom-Lieferbedingungen

Sehr geehrte(r) Kunde(in)!

Der Strommarkt ist derzeit großen Veränderungen unterworfen. Dies betrifft auch die gesetzlichen Grundlagen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010).

Diese Änderungen, insbesondere die Neufassung des § 80 Abs 2a und 2b ElWOG 2010, geben Anlass zur Anpassung unserer Allgemeinen Lieferbedingungen.

Wir haben unsere Lieferbedingungen in mehreren Punkten überarbeitet. Neben einzelnen sprachlichen Klarstellungen betreffen die Anpassungen insbesondere:

1. Neufassung der Preisanpassungsklausel zur Umsetzung von § 80 Abs 2a ElWOG 2010:
Preise von Verbraucher*innen und Kleinunternehmer*innen können hinkünftig angepasst werden, wobei die Entgeltänderung verhältnismäßig zum für die Änderung maßgebenden Umstand zu sein hat.

Den betroffenen Kund*innen steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zu. Fällt der Grund für die Entgelterhöhung nachträglich weg, sind die Preise wieder zu senken.

2. Neuregelung der Mindestvertragslaufzeit:
Sofern mit Kund*innen nichts anderes vereinbart ist, werden alle Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen.

3. Neuregelung zukünftiger Änderungen der Stromlieferbedingungen entsprechend § 80 Abs 2 und 2b ElWOG 2010

4. Für den Kunden begünstigende Neuregelung hinsichtlich Ratenzahlung

Die neuen Allgemeinen Lieferbedingungen wurden bei der Regulierungsbehörde angezeigt und von dieser genehmigt. Sie treten mit 01. September 2022 in Kraft. Sollten Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sein,

können Sie innerhalb eines Monats ab Erhalt dieses Schreibens kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen die Kündigung des Vertrages erklären.

In diesem Fall endet Ihr Vertrag nach einer Frist von drei Monaten folgenden Monatsletzten ab Wirksamkeit der Änderungen, sofern Sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt einen neuen Lieferanten namhaft machen und von diesem beliefert werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Stromlieferant

E-Werk Schwaighofer GmbH





Allgemeine Bedingungen für die Lieferung von elektrischer Energie für Kunden der E-Werk Schwaighofer GmbH.

Download als PDF: Allgemeine Bedingungen gültig ab 1.9.2022 

Download als PDF: Allgemeine Bedingungen gültig ab 1.3.2020